Versicherung ist grundsätzlich Sache des Teilnehmenden. Der Teilnehmende muss vor dem Aufenthalt mit der Unfall- und Krankenversicherung prüfen, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt oder ob eine Überbrückungslösung gefunden werden muss.
Versicherung ist grundsätzlich Sache des Teilnehmenden. Der Teilnehmende muss vor dem Aufenthalt mit der Unfall- und Krankenversicherung prüfen, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt oder ob eine Überbrückungslösung gefunden werden muss.